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Rechts ArtikelBuch-Tipp: Aktiengesetz (AktG), GmbH-Gesetz (GmbHG) AktG, GmbHG, GmbHG, MitbestimmungsG, WpüG, SpruchG in einem Bin Jurist und habe hin und wieder mit dem Aktiengesetz (AktG) zu tun. Manche kniffligen Spezialfälle reiche ich dann einen befreundeten Kollegen weiter, aber i. d. R. wickle ich diese selbst ab. Und da kommt dieses Taschenbuch genau richtig. Rechts hat zwei Bedeutungen als Richtungsangabe.
- Die Angabe rechts meint eine Abweichung von der gedachten Geradeauslinie in dem Uhrzeigersinn. (Gegenteil von links). Die sprachgeschichtliche Wurzel meinte eigtl. mit 'rechts' 'geradeaus'. Das idg. reg aufrichten, recken, geraderichten stand ursprünglich für das Gute, Wahre und Vollkommene. Mit der biologisch - kulturell geprägten Kultur der Rechtshändigkeit war die rechte Hand naturgemäß die 'richtige' und dominierende.
- Nennung für eine politische Richtung. Sie entstammt der Sitzordnung der Abgeordneten in dem Parlament der Französischen Restaurationszeit, die nach Parteien gegliedert war. Rechts vom Präsidenten saßen die (national-)konservativen Parteien, links die sozialistischen (kommunistischen), bzw. sozialdemokratischen Parteien.
Siehe auch: Recht
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